Kosten und Ablauf
Private Krankenversicherung
Die Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich.
Die Psychotherapie ist jedoch für Versicherte durch die private Krankenversicherung antrags- und genehmigungspflichtig.
Für ein psychotherapeutisches Erstgespräch benötigen Sie keine ärztliche Überweisung.
Die Kosten des Erstgesprächs und der probatorischen Sitzungen werden üblicherweise von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe übernommen.Klären Sie bitte mit folgender Checkliste mit Ihrer privaten Versicherung die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie vor dem ersten Gesprächstermin ab, um
den Einstieg in die Behandlung möglichst zu erleichtern.Bringen Sie bitte die Informationen aus der Checkliste zum ersten Gesprächstermin mit.
Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen GOP.
Wie bei anderen ärztlichen Leistungen erhalten Sie eine monatliche Rechnung, die zunächst von Ihnen persönlich beglichen werden muss.
Wie hoch die Erstattung der Behandlungshöhe ist, hängt individuell von Ihren Tarifbedingungen ab. Je nach Tarifbedingungen Ihrer Versicherung kann es in manchen Fällen sein, dass Sie einen Differenzbetrag selbst begleichen müssen.
Beihilfe
Übernahme der Psychotherapiekosten durch die Beihilfe ist grundsätzlich möglich.
Die Psychotherapie ist jedoch für Versicherte beim Kostenträger antrags- und genehmigungspflichtig.
Für ein psychotherapeutisches Erstgespräch benötigen Sie keine ärztliche Überweisung.
Die Kosten des Erstgesprächs und der probatorischen Sitzungen werden üblicherweise von der Beihilfe übernommen.Klären Sie mit folgender Checkliste mit Ihrer Beihilfe die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie vor dem ersten Gesprächstermin ab, um den Einstieg in die Behandlung möglichst zu erleichtern.
Bringen Sie bitte die Informationen aus der Checkliste zum ersten Gesprächstermin mit.
Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen GOP.
Wie bei anderen ärztlichen Leistungen erhalten Sie eine monatliche Rechnung, die zunächst von Ihnen persönlich beglichen werden muss.
Wie hoch die Erstattung der Behandlungshöhe ist, hängt individuell von Ihren Tarifbedingungen ab. Es kann in manchen Fällen sein, dass Sie einen Differenzbetrag selbst begleichen müssen.
SelbstzahlerInnen
Als SelbstzahlerIn wird ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir vereinbart. Jegliche Antragsformalitäten entfallen.
Die Behandlung ist nicht aktenkundig.
Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen GOP.
Als SelbstzahlerIn übernehmen Sie die Kosten
Sprechstunde, 2 probatorische Sitzungen (50 Minuten) – 89 Euro
Therapiesitzung (50 Minuten) – 120 Euro
BundeswehrsoldatInnen
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben die Möglichkeit eine ambulante Psychotherapie in Privatpraxen in Anspruch zu nehmen.
Für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen werden eine Überweisung und die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) durch den Truppenarzt benötigt.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung” (San/BW/0218) mit, auf dessen Grundlage die ersten probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden können.
Klären Sie bitte mit Hilfe folgender Checkliste mit Ihrem Truppenarzt die Rahmenbedingungen für ein Psychotherapie vor dem ersten Gesprächstermin ab, um den Einstieg in eine Behandlung möglichst zu erleichtern.
Nach der Probatorik kann ein Antrag auf Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) beim Truppenarzt gestellt werden.
Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Psychotherapie beantragt werden.
Psychotherapie nach Arbeits- oder Wegeunfall
Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Überweisung des Durchgangs-Arztes, des
Hausarztes oder der Berufsgenossenschaftlichen Klinik mit.Die Kosten für die Psychotherapie werden von der Berufsgenossenschaft bzw. der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Klären Sie bitte mit folgender Checkliste mit Ihrem Leistungsträger die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie vor dem ersten Gesprächstermin ab,
um den Einstieg in eine Behandlung möglichst zu erleichtern.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte können eine Therapie in meiner Praxis als SelbstzahlerInnen durchführen.
In Ausnahmefällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie in einer privaten Praxis für Psychotherapie (das sogenannte Kostenerstattungsverfahren).
Kostenerstattungsverfahren: Bitte informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, unter welchen Voraussetzungen die Behandlung in einer privaten Praxis genehmigt und bezahlt wird. Lassen Sie sich diese Voraussetzungen schriftlich mitteilen und bringen Sie entsprechende Unterlagen, Formulare oder sonstige wichtige Informationen in die erste Sprechstunde mit.
Unterstützung bei der Suche nach einer durch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlten Psychotherapie erhalten Sie bei folgenden Anlaufstellen:
Die Sachbearbeitung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse